Rechtslage
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist durch verschiedene Gerichtsurteile auf europäischer und nationaler Ebene rechtlich abgesichert. Die wichtigsten Grundsatzentscheidungen im Überblick.
EuGH-Urteil vom 3. Juli 2012 (Az.: C-128/11)
Der Europäische Gerichtshof entschied 2012 in einem Grundsatzurteil, dass der Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen innerhalb der EU legal ist. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für per Download erworbene Software. Der Erstverkäufer kann den Weiterverkauf nicht verbieten, sofern der Vorbesitzer seine Kopie deinstalliert hat.
BGH-Urteil vom 17. Juli 2013 (Az.: I ZR 129/08)
Der Bundesgerichtshof bestätigte das EuGH-Urteil und konkretisierte die Voraussetzungen für den rechtmäßigen Weiterverkauf gebrauchter Software in Deutschland.
BGH-Urteil vom 11. Dezember 2014 (Az.: I ZR 8/13)
In einem weiteren Urteil stellte der BGH klar, dass auch aufgespaltene Volumenlizenzen weiterverkauft werden dürfen – ein wichtiger Aspekt für den Unternehmensbereich.
Voraussetzungen für den legalen Handel
- 1
Die Software wurde erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht
- 2
Der Vorbesitzer hat seine Kopie deinstalliert und nutzt die Software nicht mehr
- 3
Die vollständige Lizenzkette ist dokumentiert und nachvollziehbar
- 4
Es handelt sich um Originallizenzen mit gültigem Nutzungsrecht
Rechtssicher
Alle Lizenzen sind rechtlich geprüft und vollständig dokumentiert – konform mit dem EuGH-Urteil vom 3. Juli 2012.
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